AGB
Allgemeine Schulungsbedingungen
MAHA Cosmetics & Beauty Care GmbH & Co. KG
§ 1 Anmeldung
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Schulungsbedingungen finden Anwendung bei den von der MAHA Cosmetics & Beauty Care GmbH & Co. KG („Verwender“) angebotenen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Nagel-, Hand- und Fußkosmetik. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Verwender und den Schulungsteilnehmer („Teilnehmer“).
(2) Soweit nicht ausdrücklich einen andere Vereinbarung getroffen ist, gelten ausschließlich die Bedingungen des Verwenders. Andere Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verwender ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(3) Die Buchung der jeweiligen Schulung erfolgt online über die Amiando AG. Die Amiando AG fungiert dabei als Vermittler der Schulung. Über sie werden ausschließlich die Buchung und der Zahlungsverkehr abgewickelt. Vertragspartner des Teilnehmers wird der Verwender dieser
Schulungsbedingungen.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Amiando AG wurden mit der Anmeldung durch den Teilnehmer akzeptiert und sind zu beachten. Der Verwender weist insbesondere auf das dort geregelte Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hin.
(5) Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Verwender ist mit Eingang der Bestätigungsemail von der Amiando AG zustande gekommen, wenn die Bezahlung per Kreditkarte oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt. Bei allen anderen Zahlungsmodalitäten kommt ein Vertrag erst nach Zahlung des Gesamtpreises zustande.
(6) Der Teilnehmer wurde bei der online-Anmeldung auf die Inhalte der gebuchten Schulung hingewiesen. Die Schulungsinhalte sind dem Teilnehmer daher bekannt.
(7) Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Level 1 (Grundausbildung) Vorraussetzung für eine Teilnahme an der Grundausbildung ist die Zahlung der Schulungsgebühr.
(2) Level 2 (Weiterbildung) Vorraussetzung für eine Teilnahme an der Weiterbildung ist die vorherige, erfolgreiche Teilnahme an einer Nageldesign-Ausbildung. Als geeigneter Nachweis ist eine Bescheinigung darüber vorher dem Verwender vorzulegen.
(3) Level 3 (Meisterschaftskurs) Vorraussetzung für eine Teilnahme an dem Meisterschaftskurs ist eine erfolgreiche Teilnahme an allen Schulungen Level 2.
(4) Level (Expertentraining) Vorraussetzung für eine Teilnahme an dem Expertentraining ist eine erfolgreiche Teilnahme an allen Schulungen Level 3.
§ 3 Zahlungskonditionen
(1) Die Schulungsgebühr gilt jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Schulungsgebühr muss spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn vollständig bei Amiando eingegangen sein. Die Teilnahme an der Schulung kann sonst verweigert werden.
(3) Kurzfristige Anmeldungen können nur nach Rücksprache direkt mit dem Anwender erfolgen; die volle Gebühr muss in diesem Fall direkt an den Anwender und in bar entrichtet werden. Es besteht kein Anspruch auf gewährte Online-Konditionen.
§ 4 Rücktritt
(1) Bei Nichtteilnahme an der Schulung ist der Rücktritt spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer von Amiando bei Amiando anzuzeigen. Fristwahrend ist dabei das Datum des Eingangs der schriftlichen Anzeige bei
Amiando.
(2) Ein danach erfolgter Rücktritt muss direkt bei dem Anwender angezeigt werden, und löst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der Kursgebühr aus, es sei denn der Teilnehmer erbringt den Nachweis, dass der entstandene Schaden nicht oder in einem wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
§ 5 Terminänderungen / -absagen
(1) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Teilnehmer. Sollte der Schulungstermin ausfallen oder geändert oder der Schulungsort geändert werden, erfolgt eine Benachrichtigung darüber spätestens 5 Tage vor Schulungsbeginn. Ebenfalls erfolgt bis dahin eine Mitteilung über einen
etwaigen Ersatztermin oder –ort.
(2) Kann der Teilnehmer den Termin aufgrund der kurzfristigen Veränderungen in diesen Fällen nicht wahrnehmen, wird die Schulungsgebühr zurückerstattet.
§ 6 Leistungen
(1) Die Schulungsgebühr beinhaltet unabhängig von der Art des Schulung folgenden Leistungen:
- theoretische Unterlagen inkl. Step-by-Steps und Produktprofile
- fachtheoretischer Unterricht sowie praktische Übungen
- Kaltgetränke und Kaffee
- Zertifikat nach bestandener Prüfung
(2) Teilnehmer der Grundausbildung erhalten zusätzlich die folgenden Leistungen:
- Grundausstattung (Material und Zubehör)
- Teilnehmern, die weiter als 75 km vom Schulungsort entfernt wohnen, stellt der Verwender bei Bedarf eine Übernachtungsmöglichkeit auf seine Kosten. Ein geeigneter Nachweis über den Wohnort ist in diesem Fall vorher beizubringen. Der Verwender behält sich vor, Teilnehmer gemeinsam in Doppelzimmern unterzubringen.
(3) Die Kosten für Verpflegung sowie alle weiteren Kosten während der Schulung sind vom Teilnehmer zu tragen.
§ 7 Prüfung
(1) Der letzte Tag einer jeden Schulung ist Prüfungstag. Es finden ein schriftlicher sowie ein praktischer Prüfungsteil statt. Für die praktische Prüfung ist ein geeignetes Modell von dem Teilnehmer mitzubringen.
(2) Die Prüfungsgebühr ist in der Schulungsgebühr enthalten. Besteht der Teilnehmer die Prüfung am Ende der Schulung nicht, ist er dazu berechtigt, die Prüfung innerhalb eines Jahres kostenlos zu wiederholen. Darüber hinausgehende Wiederholungsprüfungen sind kostenpflichtig. Der Preis dafür beträgt derzeit 199,- EUR zzgl. MwSt.
§ 8 Haftung
(1) Eine Haftung für Stornierungsgebühren die außerhalb des Risikobereichs des Verwenders liegen wird ausgeschlossen.
(2) Der Verwender haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verwenders, einem Erfüllungsgehilfen oder einem gesetzlichen Vertreter beruhen.
(3) Der Verwender haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von dem Verwender oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(4) Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verwender außer in den Fällen des Abs. 2 und des Abs. 3 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
§ 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt gegen den Verwender ein Jahr. Das gilt nicht für die Fälle des § 8 Abs. 2 – Abs. 4 und / oder wenn es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – sofern keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts besteht – Köln.
§ 11 sonstige Bestimmungen
(1) Der Verwender ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf einen Dritten zu übertragen.
(2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung berechtigt den Teilnehmer nicht dazu, selber Schulungen im Namen des Verwenders anzubieten, es sei denn, der Verwender hat hierzu sein schriftliches Einverständnis vorher erteilt.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Schulungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu
ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: Mai 2011
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